BESTATTUNGSKOSTEN

Für die Bestattung müssen die Angehörigen sorgen: Nach dem BGB haften Erben für eine standesgemäße ortsübliche Bestattung. Ausschlagen des Erbes befreit nicht von der Bestattungspflicht.

Unterhaltspflichtige (im Sinne des Gesetzes) können bei eigener Bedürftigkeit einen Antrag auf Übernahme einer einfachen, ortsüblichen Bestattung stellen, der unverzüglich beim zuständigen Sozial- und Jugendamt eingereicht werden muss, um Verzögerungen zu vermeiden. Sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder kümmert sich niemand rechtzeitig um die Bestattung, ordnet die Ortspolizeibehörde eine einfache Bestattung an.

Vorsorge Kosten 02

VORSORGE

Sichern Sie sich selbst ab und regeln Sie die Finanzierung. Ihre Familie ist dann von unnötigen Belastungen befreit und kann sich in aller Ruhe auf eine würdige Verabschiedung konzentrieren.

Bei der finanziellen Absicherung einer Bestattung gibt es verschiedene Variationen und Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beratung und sind stets zu einem persönlichen Gespräch erreichbar.


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