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UNSERE  LEISTUNGEN:

Einen Menschen zu verlieren, der Teil Ihres Lebens war, ist schmerzlich. Im Rahmen einer individuellen und persönlichen Beratung besprechen wir mit Ihnen alle wichtigen Punkte, von der Art der Bestattung bis zu allen anfallenden Behördengängen und der Gestaltung der Feier.



Das beinhaltet die Vorbereitung, wie das Versorgen und Ankleiden des Verstorbenen, der Überführung des Verstorbenen zum gewünschten Bestattungsort und dem Erledigen der Formalitäten (incl. Abmelden von Versicherungen) bis zur Planung und Gestaltung der Trauerfeier selbst, wie dem Blumenschmuck, der Todesanzeige und den Trauerkarten. Wir begleiten Sie jeden Schritt des Weges der Bestattung und im Umgang mit der Trauer.

TRAUERBEGLEITUNG

DIGITALER NACHLASS

SÄRGE & URNEN

BESTATTUNGSKOSTEN VORSORGE

BESTATTUNGSARTEN

GESICHTSMASKEN

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TODESFALL

ERSTE SCHRITTE:

Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, rufen Sie den Hausarzt, oder falls nicht erreichbar, den Vertreter oder Notarzt an, der die notwendige Todesbescheinigung ausstellt.

 

Danach kann die Überführung zum Friedhof oder unseren Abschiedsräumen jederzeit innerhalb von 36 Stunden erfolgen. Nehmen Sie sich Zeit, um sich von dem Verstorbenen zu verabschieden.


Erfolgt der Tod im Krankenhaus, Hospiz, Wohn- oder Altenheim, rufen die Mitarbeiter der Einrichtung den Arzt und besprechen die Überführung mit Ihnen.

 

Es ist auch möglich, den Verstorbenen vom Krankenhaus zuerst nach Hause zu bringen, damit Sie in aller Ruhe in eigenen Räumen Abschied nehmen können.

FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT:

  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

  • Personalausweis des Verstorbenen

  • Urkundliche Nachweise über den Familienstand des Verstorbenen (Familienbuchabschrift oder Stammbuch der Familie), sowie die Sterbeurkunde des eventuell früher verstorbenen Ehepartners (falls verwitwet)

  • Heiratsurkunde bei Verheirateten

  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen

  • Geburtsurkunde bei Alleinstehenden

  • Grablage (falls schon ein Grab besteht)

  • Todesbescheinigung des Verstorbenen

  • (falls der Tod im Krankenhaus eintritt, wird sie dem Bestatterausgehändigt)

Todesbescheinigung

TODESBESCHEINIGUNG

Wenn der Verstorbene abgeholt wird, erhält der Bestatter die Todesbescheinigung. Sie ist notwendig um den Sterbefall beim Standesamt zu melden. Später erhalten Sie die gewünschte Anzahl von Sterbeurkunden. Der Verstorbene sollte, muss aber nicht, innerhalb von vier Tagen beigesetzt werden. Zuvor muss der Arzt jede Möglichkeit des Scheintods ausschließen.



Haben Sie im Todesfall einen Notarzt gerufen, stellt dieser nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus, die dann von Ihrem Hausarzt bestätigt werden muss. Sie sollten den Arzt sobald als möglich rufen, können aber auch am nächsten Morgen anrufen, wenn ein natürlicher Tod bei Nacht eintritt.

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