ERSTE SCHRITTE:
Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, rufen Sie den Hausarzt, oder falls nicht erreichbar, den Vertreter oder Notarzt an, der die notwendige Todesbescheinigung ausstellt. Danach kann die Überführung zum Friedhof oder unseren Abschiedsräumen jederzeit innerhalb von 36 Stunden erfolgen. Nehmen Sie sich Zeit, um sich von dem Verstorbenen zu verabschieden.
Erfolgt der Tod im Krankenhaus, Hospiz, Wohn- oder Altenheim, rufen die Mitarbeiter der Einrichtung den Arzt und besprechen die Überführung mit Ihnen. Es ist auch möglich, den Verstorbenen vom Krankenhaus zuerst nach Hause zu bringen, damit Sie in aller Ruhe in eigenen Räumen Abschied nehmen können.
FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT:
• Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
• Personalausweis des Verstorbenen
• Urkundliche Nachweise über den Familienstand des Verstorbenen
(Familienbuchabschrift oder Stammbuch der Familie),
sowie die Sterbeurkunde des eventuell früher verstorbenen Ehepartners
(falls verwitwet)
• Heiratsurkunde bei Verheirateten
Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
bei Geschiedenen Geburtsurkunde bei Alleinstehenden
• Grablage (falls schon ein Grab besteht)
• Todesbescheinigung des Verstorbenen
(falls der Tod im Krankenhaus eintritt, wird sie dem Bestatter
ausgehändigt)